Drohnen – mit Sicherheit ein entspannter Flug
Drohnen werden heute vielfältig eingesetzt und erfreuen sich sowohl privat als auch im Gewerbe großer Beliebtheit. Ausgestattet mit surrenden Propellern und meist auch mit Kamera wird der Einsatz von Mini-Flug-Drohnen immer mehr zum Spaß vieler „Piloten“.
Mit dem steigenden Interesse an den Drohnen wachsen jedoch auch die Risiken. Versicherungs- und datenschutzrechtlich befinden sich die Piloten der kleinen unbemannten Flugkörper nicht im grenzenlosen Universum, sondern ganz schnell im luftleeren Raum: Wird eine Flugdrohne unglücklich gesteuert und richtet dabei einen Personen- oder Sachschaden an oder beschädigt z.B. eine Stromleitung, ist der Versicherungsschutz vielfach ungeklärt. Auch das Eindringen in die Privatsphäre Dritter, z.B. durch unerlaubtes Filmen und Fotografieren von Personen, ist verboten!
Um die Risiken zu kontrollieren, bedarf es deshalb Regeln für alle Drohnenhalter – ganz gleich, ob im privaten oder gewerblichen Bereich.
So schreibt die Drohnenverordnung beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht vor. Ab einem Gewicht von 5 kg oder einer Flughöhe von 100 m ist zudem eine spezielle Erlaubnis erforderlich. In bestimmten Gegenden (z. B. Wohngebiete) oder Situationen (z. B. Menschenansammlungen) besteht sogar ein permanentes Flugverbot. Darüber hinaus müssen alle Halter gleichermaßen über eine Haftpflichtversicherung verfügen; egal, ob sie ihre Drohne selbst steuern oder Dritten überlassen.
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