Unsere private Kraftfahrtversicherung

Für Sie gilt: Ein Auto sichert Ihre Mobilität und ist auch Teil der Lebensqualität. In vielen Fällen ist es sogar unerlässlich für die Ausübung des Berufes. Wenn der fahrbare Untersatz durch einen Unfall zu Schaden kommt, ist meistens schnelles Handeln gefragt. Eine Kfz-Versicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen zu bewältigen und schützt Sie vor Schadensersatzforderungen eines Unfallgegners.

Vorteile unserer Angebote

Als Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe, Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei analysieren wir im ersten Schritt die Gegebenheiten, bestenfalls bei Ihnen vor Ort im Betrieb. Danach schreiben wir den Versicherungsschutz am Markt aus und befragen eine hinreichende Anzahl an Versicherungsunternehmen, die zur aktuellen Risikobeschreibung passen. Erst nach eingehender Prüfung legen wir Ihnen unsere Empfehlung vor und Sie entscheiden, welcher Risikoträger gewählt werden soll.

Bei Leasing- oder fremdfinanzierten Fahrzeugen übernehmen wir bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen
Finanzierungs- und Zeitwert
Die Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB) am Fahrzeug stellt eine Zusatzdeckung zur Vollkaskoversicherung
dar. Bei uns bekommen Sie die BBB-Versicherung beitragsfrei!
Unsere Kaufpreisentschädigung für gebrauchte PKW beträgt 12 Monate bei Totalschaden oder Diebstahl. Bei PKW im Erstbesitz
leisten wir sogar 24 Monate den Neupreis bei Totalschaden oder Diebstahl.

Basisinformationen zur Kraftzfahrzeugversicherung

Was alles passieren kann:

Carsten M. setzte gerade zum Überholen eines Baufahrzeugs an, als von dessen Ladefläche kleine Steinchen empor gewirbelt wurden und die Windschutzscheibe seines VW Tiguan trafen. Erst Tage später entdeckte Herr M. einen Riss in der Scheibe. Schadenhöhe: 400 Euro

Frau B. kam mit ihrem Fiat Punto auf nasser Fahrbahn ins Schleudern. Unglücklicherweise streifte sie einen Audi Q5, dessen Fahrerseite bei dem Unfall erheblich beschädigt wurde. Die Kosten für Austausch, Neulackierung und Wertverlust sowie die Stellung eines Ersatzfahrzeugs für den Unfallgegner beliefen sich auf insgesamt 9.500 Euro. Diesen Schaden übernimmt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Reparatur des eigenen Autos kostete weitere 2.000 Euro. Leider hatte Frau B. keine  Vollkaskoversicherung abgeschlossen. So musste sie die Werkstattrechnung aus eigener Tasche bezahlen.

Nach einem anstrengenden Arbeitstag suchte Claudia A. lange nach einem Parkplatz, denn die sind in Hamburg-Altona rar. Am nächsten Morgen musste sie feststellen, dass ihr BMW-Cabrio gestohlen worden war. Sie informierte sofort die Polizei, aber die Fahndung blieb erfolglos. Der Wert des Fahrzeugs betrug 22.000 Euro.

Jörg L. geriet auf der Heimfahrt plötzlich in ein schweres Gewitter mit Hagelschlag. Zum Glück überstand er die Fahrt unfallfrei, aber die Hagelkörner hinterließen deutliche Spuren an seinem Volvo 960. Da L. am falschen Ende gespart und keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen. Schadenhöhe: 2.700 Euro

Henning S. fuhr an einem Novembermorgen auf dem Weg zu einem Kundentermin durch ein Waldgebiet, als plötzlich eine Wildschweinrotte die Fahrbahn überquerte. Er bremste zu spät und erfasste eines der Tiere. Beim Zusammenstoß wurde die Front seines Opel Astra beschädigt. Schadenhöhe: 1.400 Euro

Volker A. wollte sich nach einer langen Arbeitswoche eine Auszeit nehmen und mit seiner Harley durch den Pfälzer Wald cruisen. Auf einer Ölspur geriet seine Maschine ins Schlingern und A. landete im Graben. Zum Glück hatte er sein wertvolles Schätzchen Vollkasko-versichert, sodass der Schaden in Höhe von 5.000 Euro von seiner Versicherung übernommen wurde.

Wer braucht diese Versicherung?

Eine private Kraftfahrzeugversicherung benötigt jeder, der ein Kraftfahrzeug besitzt, ob PKW, Motorrad oder Kraftrad. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

Welche Schäden übernimmt die Kfz-Versicherung?

Je nach Deckungsumfang können folgende Leistungen versichert werden:

Teilkaskoversicherung: Brand, Explosion und Blitzschlag, Sturm, Hagel und Überschwemmung, Raub und Diebstahl , Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden der Verglasung sowie Schäden an der Verkabelung
Vollkaskoversicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen Dritter
Insassenunfallversicherung: Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität als Folge eines Kfz-Unfalls
Fahrerschutzversicherung: Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens des berechtigten Fahrers (auch Ehepartner, Kinder, Freunde) durch einen selbst- oder mit verschuldeten Unfall sowie bei Schäden, für die sonst niemand aufkommt
Schutzbriefversicherung: schnelle Hilfe bei Unfall oder Panne, Hilfe bei vielen Notfällen auf Reisen sowie Krankenrücktransport
GAP-Deckung: deckt bei Unfällen eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag

Der Versicherungsschutz kann bei vielen Anbietern noch um einen Rabattschutz ergänzt werden.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt bei einem Totalschaden den Zeitwert. Bei Neufahrzeugen greift innerhalb festgelegter Fristen der Neuwertersatz. Leistungsumfang und/oder Leistungshöhe von Insassen-Unfallversicherung, Fahrerschutz und Schutzbrief können sich je nach Anbieter und Tarif unterscheiden. Hier ist fachkundige Beratung gefragt.

Die GAP-Deckung erstattet bei einem Totalschaden oder Diebstahl mindestens die Restforderung der Leasingbank.

Für welche Schäden wird nicht gezahlt?

Dazu zählen z. B. Schäden durch

Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie oder Maßnahmen der Staatsgewalt
vorsätzlich verursachte Unfälle
Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen
Betriebs- und Motorschäden

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einige Gefahren
können je nach Bedingungswerk auch mitversichert sein.

Ist die Versicherung räumlich begrenzt?

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Für die Haftpflichtversicherung sollten die Versicherungssummen ausreichend bemessen sein (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Millionen Euro). Wir raten dringend davon ab, nur die gesetzlich festgelegten Mindestsummen zu versichern.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist mit dem Abfindungsangebot des gegnerischen Versicherers nicht einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese greift zum Beispiel auch bei Führerscheinentzug, verschwiegenen Fahrzeugmängeln, für Geschädigte in öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Der Verkehrs-Rechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung für jede Kfz-Versicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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