Haftpflicht-Versicherungen schützen vor Ansprüchen Dritter
Aus der Serie „Versicherung leicht erklärt“: Haftpflicht-Versicherungen schützen vor Ansprüchen Dritter
Vor einem Fehler ist niemand gefeit, auch Sie und Ihre Mitarbeiter nicht. Wenn anderen daraus ein Schaden entsteht, greift nach § 823 BGB die Pflicht zum Schadenersatz. Zum Schadenersatz können Sie übrigens auch herangezogen werden, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden nicht aktiv herbeigeführt haben, sondern der Schaden daraus resultiert, dass gesetzliche Pflichten (zum Beispiel Verkehrssicherungspflicht) nicht erfüllt wurden. Eine kleine Ursache kann schwere Folgen haben. Im schlimmsten Fall ist die finanzielle Zukunft Ihres Betriebes gefährdet. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Ansprüchen im Rahmen des vereinbarten Umfangs und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Was passieren kann
Ein Installationsbetrieb soll Leitungen im Neubau eines Verwaltungsgebäudes verlegen. Ein Mitarbeiter verwechselt das Material und verbaut im Erdgeschoss falsch dimensionierte Rohre. Der Fehler wird erst nach Abschluss der Bauarbeiten entdeckt. Um die mangelhaften Rohre austauschen zu können, müssen Fliesen entfernt und die Wand aufgeschlagen werden. Es entstanden sogenannte Nachbesserungsbegleitschäden in Höhe von 26.200 Euro.
Kundin Anni M. rutscht auf dem frisch gereinigten, noch feuchten Steinfußboden einer Parfümerie aus und zieht sich einen komplizierten Bruch der Mittelhandknochen zu. Die Kosten für den Verdienstausfall, den Krankenhausaufenthalt und die Krankengymnastin übernimmt die Haftpflichtversicherung der Parfümerie. Schadenhöhe: 15.643 Euro.
Was ist versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter für den Fall, dass Dritte durch Ihre betriebliche Tätigkeit oder durch die von Ihrem Unternehmen gelieferten Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erleiden. Der Versicherer übernimmt in solchen Fällen zunächst die Prüfung, ob tatsächlich eine Haftungssituation besteht, leistet dann Schadenersatz bei begründeten Forderungen oder wehrt unbegründete Forderungen für Ihr Unternehmen ab.
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
Zum Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung zählen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden. Optional könnten meist eine (erweitere) Produkthaftpflicht, sowie die Umweltrisiken den Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.
Reicht eine Betriebshaftpflichtversicherung allein aus?
In der Regel: NEIN! Der Gesetzgeber kennt zahlreiche unterschiedliche Haftungsgrundlagen, die ein Unternehmen treffen können. Insofern muss im Einzelfall genau überprüft werden, welche Bestandteile versichert sind: Werden Produkte als Händler in Umlauf gebracht (Produkthaftung)? Wird mit Arbeitsmaterial gearbeitet, welches den Boden oder die Luft verunreinigen kann (Umwelthaftung)? Vermieten Sie Teile eines Lagers oder Räumlichkeiten einer eigenen Immobilie (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht)? Erbringen Sie Beratungsdienstleistungen (Vermögensschaden-Haftpflicht), vielleicht auch im IT-Umfeld (IT-Haftpflicht)?
Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?
Übernommen werden Kosten für den Ausgleich berechtigter Ansprüche sowie Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich einer individuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Unser Tipp:
Nicht jeder Betrieb braucht den gleichen Versicherungsschutz. Versicherer bieten deshalb verschiedene Bausteine mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln an. Für einzelne Wirtschaftsbereiche gibt es spezielle Lösungen, die dem besonderen Bedarf einer Branche gerecht werden.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Kundenberater, um mehr zu erfahren.