Serie „Versicherung leicht erklärt“: Die Direktversicherung
Ein finanziell sorgenfreies Rentnerdasein nach einem langen Berufsleben – wer träumt nicht davon? Doch allein durch die gesetzliche Rentenversicherung wird das in Zukunft nicht möglich sein.
Das bedeutet: Arbeitende müssen während ihres aktiven Berufslebens zusätzlich Altersvorsorge betreiben. Eine Möglichkeit, dieses finanzielle Ziel zu erreichen, ist die betriebliche Altersvorsorge. Hier gibt es fünf Modelle zur Gestaltung bzw. Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse – und die Direktversicherung.
Die Direktversicherung ist in Deutschland die bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung. In kleinen und mittelständischen Betrieben setzen fast drei Viertel der Unternehmen auf die Direktversicherung.
Eine Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abschließt. Das heißt: Der Chef überweist jeden Monat einen Teil des Gehalts direkt an einen Versicherer. Begünstigt ist jedoch der Arbeitnehmer, d.h. er bekommt im Rentenalter das angesparte Geld plus Zinsen, die sich im Laufe der Jahre ansammeln, ausbezahlt.
Direktversicherung gibt es in Form von Einzel- oder Gruppenverträgen. Ein Gruppenvertrag gilt für mehrere Arbeitnehmer. Oft geben Versicherer bei Gruppenverträgen größere Rabatte – was sich dann unmittelbar auf die Höhe der Betriebsrente auswirkt.
Der Arbeitgeber entscheidet in der Regel selbst, welches Modell er zur Durchführung wählt. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber von sich aus aber keinen Durchführungsweg anbieten, können Sie die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung verlangen. Die klassischen Versicherer bieten in der Regel alle eine Direktversicherung an.
Spart Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, so muss er sich seit 01.01.2018 zwingend am Aufbau der Betriebsrente beteiligen. Das gilt für alle neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen der Direktversicherung. Bei Altverträgen – also Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden – muss diese Neuregelung nach einer Übergangsfrist ab 01.01.2022 umgesetzt werden. Eine Information für Arbeitgeber haben wir auf unserer Website veröffentlicht.
Der für den Chef verpflichtende Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die die monatlichen Beiträge in die betriebliche Altersversorgung ohnehin allein tragen. Hier fallen für Sie als Arbeitnehmer keine Kosten an und trotzdem erwartet Sie in Zukunft eine Zusatzrente.
Die Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet für Sie: Die vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegen 2021 bei 3.408 Euro im Jahr. Daraus ergeben sich 284 Euro an monatlichen Beiträgen, die steuer- und sozialabgabenfrei sind (gesetzliche Rentenversicherung West). Weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
Die Leistungen aus der Direktversicherung können Sie sich frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr auszahlen lassen, z.B. als monatliche Altersrente. Aber auch eine einmalige Auszahlung oder eine Kombination aus beidem ist möglich.
Auf die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen im Rentenalter Steuern gezahlt werden, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Dieser ergibt sich aus den Einnahmen, die Sie als Rentner beziehen. In der Regel ist dieser niedriger als zur aktiven Arbeitszeit während des Berufslebens. Das ist die sogenannte “nachgelagerte Besteuerung”.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln bleiben Ihnen die eingezahlten Beiträge erhalten – das ist ein großer Vorteil der Direktversicherung. Wenn dieser damit einverstanden ist, kann Ihr neuer Chef den bisherigen Vertrag einfach fortführen. Sofern eine längere Arbeitslosigkeit droht, kann die Versicherung auch “beitragsfrei” gestellt werden. Man muss also während dieses finanziellen Engpasses keine monatlichen Beträge in die Direktversicherung mehr einzahlen, die Versicherung liegt still.
Interessieren Sie sich für eine Direktversicherung oder für eine alternative Form der Altersvorsorge? Besuchen Sie unsere Homepage. Dort habe wir das Thema „betriebliche Altersvorsorge“ – u.a. auch die „Direktversicherung“ – ausführlich für Sie dargestellt. Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gern und umfassend!