Grundrente: Achtung, gefälschte Fragebögen!
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, wurden die ersten von 1,3 Millionen Bescheiden für die Grundrente verschickt. Gewarnt wird allerdings vor Trickbetrügern, die mit Fragebögen zur Grundrente unterwegs sind.
Zu Jahresbeginn 2021 trat das Gesetz zur Grundrente in Kraft. Nun werden die ersten Bescheide an die rund 1,3 Millionen Rentner versandt, die die Voraussetzungen für den Erhalt der steuerfinanzierten Grundrente erfüllen.
Der Anspruch besteht, wenn mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Das sind vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit sowie anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Der Verdienst muss bezogen auf das gesamte Versicherungsleben im Durchschnitt unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland betragen haben. Im Einstiegsbereich ab 33 Jahren Grundrentenzeiten wird ein aufwachsender Zuschlag berechnet; der durchschnittliche Verdienst muss hier entsprechend niedriger liegen.
Um den Grundrenten-Zuschlag zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft bis Ende 2022 automatisch etwa 26 Millionen Bestandsrenten und zahlt den Grundrentenzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2021 bzw. zum individuellen Rentenbeginn aus. Die Auszahlung des Grundrentenzuschlags erfolgt im Anschluss im Rentenzahlverfahren.
Die DRV warnt unterdessen vor Trickbetrügern, die gefälschte „Fragebögen zur Grundrente“ verschicken, um persönliche Daten von Rentenversicherten zu erbeuten. So sollen beispielsweise Kontodaten angegeben werden, um die Grundrente zu bekommen. Die DRV stellt dazu klar, dass niemand einen Antrag auf Grundrente stellen muss. Die Anspruchsprüfung und die Auszahlung erfolgen automatisch.