Studienbeginn: Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist
Im Oktober ist es an vielen Universitäten des Landes wieder so weit: Das Wintersemester startet. Dadurch begrüßen die Hochschulen auch wieder viele Erstsemester. Wie aber verhält es sich mit dem Krankenversicherungsschutz? Hierüber klärt aktuell unter anderem die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auf.
Der günstigste Fall: Beitragsfrei gesetzlich familienversichert
Zunächst: Krankenversicherungspflicht besteht auch für Studierende, weswegen Hochschulen den Nachweis bereits bei der Einschreibung fordern. Am einfachsten haben es jene Studierende, die bereits in einer Familienversicherung der Eltern gesetzlich mitversichert sind. Denn solange Kindergeldanspruch besteht – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, nach Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst aber auch länger – sind die Kinder bei den Eltern beitragsfrei mitversichert.
Nach Wegfall des Kindergeldanspruchs greift dann der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – dieser liegt bei rund 94 Euro. Einen solchen Beitrag bezahlen zudem alle Studierenden in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht familienversichert sind. Das trifft zum Beispiel für Studierende zu, die in einem Job mehr als 450 Euro verdienen. Wer nämlich mit seinem Einkommen über die Minijob-Grenze kommt, hat keinen Anspruch mehr auf beitragsfreie Familienversicherung.
Ab dem 30. Lebensjahr oder ab dem 14. Fachsemester entfällt zudem der Studierendenrabatt in der GKV komplett. Wer länger studiert, gilt nicht mehr als pflichtversichert und muss sich dann freiwillig gesetzlich versichern lassen – und schultert entsprechend höhere Beiträge. Auch Doktoranden müssen sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.
Kann sich eine private Krankenversicherung während des Studiums lohnen?
Studierende, die bereits privat krankenversichert sind aufgrund eines privat versicherten Elternteils, können dies auch im Studium bleiben. Hierzu müssen sie sich allerdings in den ersten drei Monaten nach Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Entscheidung allerdings will gut überlegt sein. Denn zwar nutzen diese Möglichkeit häufig Beamtenkinder – sie profitieren vom günstigen Beihilfe-Tarif. Jedoch: Haben sich Studierende erst einmal für die PKV entschieden, gibt es für die Zeit des Studiums kein Zurück in die GKV. Sie bleiben dann die gesamte Studiendauer über privat versichert.
Dies wird dann zum Problem, falls das Studium länger dauert. Denn sobald der Kindergeldanspruch der Eltern wegfällt, fällt auch der günstige Beihilfetarif für Studierende weg. Der Normalbeitrag für privat versicherte Studierende allerdings ist um einiges teurer als der günstige Beihilfe-Tarif.
Hinzu kommt: Wer im Studium privat krankenversichert ist und sich danach selbstständig macht, muss weiterhin in der PKV bleiben. Auch deswegen sollte ein Gang in die PKV zu Studienbeginn gut überlegt sein. Die Beispiele zeigen: Bei der Wahl der Krankenversicherung vor Studienbeginn muss einiges beachtet werden. Wer sich hier unsicher ist, sollte sich unbedingt an eine Expertin oder einen Experten wenden.