Sehhilfe: Unter diesen Voraussetzungen zahlt die Kasse
Die Zahl der Menschen in Deutschland, die eine Sehhilfe nutzen, steigt ständig. Doch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Bereich sind begrenzt. Unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Kassen leisten und worauf beim Abschluss einer Zusatzversicherung geachtet werden sollte.
Laut „Brillenstudie“ des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) tragen immer mehr Menschen in Deutschland eine Sehhilfe. 2019 nutzten 41,1 Millionen Erwachsene (ab 16 Jahren) eine Brille, darunter 23,4 Millionen ständig und weitere 17,7 Millionen gelegentlich. Da die Studie bereits seit 1952 erhoben wird, lassen sich Entwicklungen gut nachvollziehen. So betrug der Anteil der Brillenträger 1952 noch 43 Prozent (nur Westdeutschland). 2014 lag dieser Wert bei 63,5 Prozent und erreichte 2019 seinen bisherigen Höchststand mit 66,6 Prozent.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsenen nur die Brillengläser bis zu einem bestimmten Festbetrag. Laut § 33 Abs. 2 Nr. 2 des 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) zahlt die Kasse, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
bei Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten von mehr als 6,00 Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten von mehr als 4,00 Dioptrien bei einer starken Sehbeeinträchtigung, die selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nur eine Sehfähigkeit von maximal 30 Prozent ermöglicht
Die Festbeträge werden nur für Standardgläser gezahlt. Brillenfassung und höherwertige Gläser (etwa eine Gleitsichtbrille) müssen von den Betroffenen selbst gezahlt werden.
„Damit bezahlt die Krankenkasse, wenn sie sich überhaupt an der Brille beteiligt, regelmäßig nur einen kleinen Teil der oft etliche hundert Euro teuren Brille. Das soziale Gefälle zu Versicherten in privaten Krankenversicherungen, die Brillenkosten regelmäßig mitversichern, wird damit noch größer“, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seinen Webseiten.
Gesetzlich Versicherte können aber auch eine private ambulante Zusatzversicherung abschließen. Je nach Anbieter und Tarif werden dann Kosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag für Brillengläser und -gestelle oder auch Kontaktlinsen übernommen. Oft finden sich Bestimmungen, wie oft solche Kosten getragen werden, zum Beispiel alle zwei Jahre. Wichtig ist, dass auch notwendige Reparaturen der Sehhilfe übernommen werden.
Zudem übernehmen einige neuere Tarife auch operative Eingriffe zur Behebung der Fehlsichtigkeit. Das können zum Beispiel Lasik-Operationen sein. Ein solcher Eingriff kostet – je nach angewandtem Verfahren – durchschnittlich 1.450 Euro. Einen Zuschuss zur Augenlaseroperation wird von gesetzlichen Kassen i.d.R. nicht gewährt.