Inflation: Betriebliche Altersvorsorge nicht voreilig kündigen!
Immer mehr Menschen leiden an der hohen Inflation und explodierenden Energiekosten – das wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus. Die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung in der Sparte bAV habe sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt, berichtet die DCS Deutsche Clearing-Stelle anhand des betreuten Bestandes. Doch das empfiehlt sich oft nicht.
Angesichts von Inflation und Angst vor Rezession stoppen immer mehr Beschäftigte die Einzahlungen in ihre betriebliche Altersversorgung (bAV). Das berichtet die DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH, die sich auf die Verwaltung von bAV-Verträgen spezialisiert hat. Demnach sei die Zahl der Beitragsfreistellungen und Anträge auf vorzeitige Auflösung im Jahr 2022 um rund das Doppelte gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Diese Tendenz scheint sich im vierten Quartal 2022 noch zu verschärfen, berichtet der Service-Dienstleister anhand der von ihm betreuten Verträge. Überwiegend würden die Beschäftigten auf eine Beitragsfreistellung setzen, doch auch die Anfragen zur vorzeitigen Auflösung würden zunehmen. Ursache seien der befürchtete wirtschaftliche Abschwung sowie die hohe Inflation. Gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen würden nun die bAV hintenanstellen.
Doch ob sich dieser Schritt lohnt, kann bezweifelt werden. Bei einem durchschnittlich eingezahlten Betrag von 115 Euro im Monat inklusive Arbeitgeberzuschuss sind zum einen die Möglichkeiten zur Geldvermehrung sehr begrenzt – im Schnitt erhält man 55 Euro netto im Monat mehr ausgezahlt. Zum anderen verzichtet man auf viele Vorteile wie Arbeitgeberzuschuss sowie Steuererleichterungen und verringerte Sozialbeiträge. Speziell, wenn man den Vertrag komplett abstößt, müssen nach Auszahlung des Vertrages auf die Summe noch Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
Den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen, kann eine Möglichkeit sein, eine finanzielle Durststrecke zu überbrücken: wie bereits erwähnt, in diesem Fall mit geringem Sparpotential. Wer den Vertrag aber auflöst, verschenkt viel Geld und trennt sich von einem wichtigen Baustein der eigenen Altersvorsorge. Hier sollte zunächst das Gespräch mit einem Fachmann gesucht werden, um nicht voreilig zu handeln.
Das gilt auch für andere Altersvorsorge-Verträge, etwa eine private Renten- bzw. Lebensversicherung. Der Rückkaufswert des Vertrages wird in der Regel dadurch geschmälert, dass der Versicherer Verwaltungs-, Risiko- und Vertriebskosten geltend machen darf. Zudem geht der Schutz durch die Versicherung verloren, etwa wenn ein Berufsunfähigkeits-Baustein oder Hinterbliebenenschutz vereinbart ist. Experten raten aktuell sogar dazu, den Schutz aufzustocken: infolge der Inflation ist die vereinbarte Versicherungssumme unter Umständen nicht ausreichend, um den Lebensstandard wie gewünscht aufrecht zu erhalten.